Cyberkriminalität ist auf dem Vormarsch. Die Bayerische Polizei hat im Kampf gegen die Internetkriminalität schon seit einiger Zeit aufgerüstet und eine besondere professionelle Bekämpfungsstrategie entwickelt, so sagt das bayerische Innenministerium.
Der Innenminister Joachim Herrmann sieht zumindest die bayerische Polizei für die Bekämpfung der Cyberkriminalität gut aufgestellt. „Unser im Januar 2014 eingerichtetes Cybercrime-Kompetenzzentrum im Bayerischen Landeskriminalamt und die flächendeckend bei der Kriminalpolizei eingerichteten Cybercrime-Einheiten haben sich außerordentlich bewährt“, hat Herrmann in Nürnberg betont. In ganz Bayern gibt es mehr als 300 Spezialisten im Kampf gegen Kriminelle im Netz. Es handelt sich hierbei um besonders geschulte Ermittler in Fachkommissariaten und Mitarbeiter, die sich auf die Auswertung von EDV-Beweismitteln spezialisiert haben. Bundesweiter Vorreiter ist Bayern insbesondere bei den sogenannten ‚Cybercops‘, das sind zu vollwertigen Polizisten ausgebildeten EDV-Spezialisten. Nach Ende der Spezialausbildung im Mai 2015 wird die Zahl der Cybercops auf 47 nahezu verdoppelt. Für die kommenden Jahre plant Herrmann weitere Einstellungen.
Cyberlabore
Zusätzlich können die Ermittler auf ein professionelles Equipment zurückgreifen. Für forensische Untersuchungen und zur Ermittlungsunterstützung hat Bayern hochmoderne ‚Cyberlabore‘ mit besonderer Hard- und Software eingerichtet, die laufend weiterentwickelt werden. Allein im Nachtragshaushalt 2014 konnte dazu zusätzlich eine halbe Million Euro zur Verfügung gestellt werden.
Cybercrime in Bayern
Für 2014 erwartet der Innenminister bayernweit rund zehn Prozent weniger angezeigte Internetstraftaten (2013: 24.300). Eine Entwarnung könne dennoch nicht gegeben werden. „Wir gehen bei der Cyberkriminalität weiterhin von einem sehr hohen Dunkelfeld aus.“ Sorge bereite auch die niedrige Aufklärungsquote von knapp 43 Prozent. „Um die Internettäter aus ihrer Anonymität herauszuholen, dränge ich auf eine zügige Regelung der Mindestspeicherfristen von zumindest drei Monaten“, forderte daher Herrmann. Diese stehe voll im Einklang mit den Urteilen des Bundesverfassungsgerichtes und des EuGH, so der bayerische Minister.
Gast-Autor: Matthias J.Lange